Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, vor 2020 Energieeinsparverordnung EnEV) besteht für Hauseigentümer aller beheizten Gebäude die Verpflichtung, Interessenten bei Vermietung oder Verkauf von Häusern und Wohnungen einen Energieausweis (Energiepass) vorzulegen. Ein Energieausweis gilt 10 Jahre.
In Abhängigkeit von Baujahr und Wohnungszahl gibt es zwei verschiedene Varianten:
Im einfacheren Fall wird der Verbrauch vergangener Abrechnungsperioden zu Grunde gelegt. Die Aussagekraft dieses Ausweises ist differenziert zu bewerten. Für Mehrfamilienhäuser mit einer Vielzahl Wohnungen, die bereits umfassend energetisch saniert wurden, ist diese kostengünstige Variante ausreichend. Das Ergebnis ist in etwa so zu werten, wie eine Aussage "Mein BMW braucht 15 Liter Super."
Für Einfamilienhäuser und Objekte mit bis zu 4 Wohneinheiten bei denen der Verbrauch stark differiert ist der bedarfsorientierte Ausweis notwendig und für alle Arten von Gebäuden auch sinnvoller. Beim Bedarfsausweis wird nach einem normierten Verfahren der Energiebedarf je m² Wohn- bzw. Nutzfläche ohne Einflüsse durch das Verhalten der Nutzer ermittelt. Somit ist eine Vergleichbarkeit gegeben, wie etwa bei der Angabe des Stromverbrauches von elektrischen Großgeräten (oder des Kraftstoffverbrauchs von oder PKW.
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